Justitia

Familienrecht in Konstanz

ZUGEWINNAUSGLEICH

Anwaltskanzlei Dotterweich | Böhler | Schulz – Zugewinnausgleich bei Trennung und Scheidung: Anfangsvermögen, Endvermögen, Auskunft, Immobilien und Verbindlichkeiten klären.

Vermögen

ZUGEWINNAUSGLEICH:

Vermögenszuwachs berechnen statt Vermögen pauschal halbieren

Der Zugewinnausgleich ist einer der häufigsten wirtschaftlichen Streitpunkte bei Scheidung. Es geht nicht darum, jedes Vermögen automatisch zu halbieren. Maßgeblich ist vielmehr, welcher Vermögenszuwachs während der Ehezeit entstanden ist und wie Anfangs- und Endvermögen belegt werden können.

Worauf es jetzt ankommt

Wichtig ist schnelles Handeln bei Vermögensverschiebungen, Unternehmensanteilen, Immobilienverkauf, unklaren Konten oder wenn Auskunft verweigert wird.

Anfrage senden Sekretariat kontaktieren

Überblick

  • Stichtage und Vermögenswerte sauber erfassen
  • Anfangsvermögen belegen
  • Schenkungen und Erbschaften prüfen
  • Immobilien und Schulden realistisch bewerten

Wie der Zugewinn grundsätzlich funktioniert

Verglichen wird der Vermögenszuwachs beider Ehegatten während der Ehezeit. Dazu werden Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, kann ausgleichspflichtig sein.

  • Anfangsvermögen
  • Endvermögen
  • Erbschaften und Schenkungen
  • Schulden und Verbindlichkeiten
  • Bewertung von Immobilien oder Unternehmen

Warum Stichtage entscheidend sind

Bei Zugewinn kommt es auf bestimmte Bewertungszeitpunkte an. Kontoauszüge, Depotstände, Darlehenssalden und Immobilienwerte sollten deshalb nicht nur ungefähr, sondern stichtagsbezogen vorliegen.

Auskunft und Belege

Der Zugewinnausgleich steht und fällt mit Auskunft und Nachweisen. Wer Vermögen behauptet, muss es häufig auch belegen können. Unvollständige Angaben führen schnell zu Misstrauen und Folgestreit.

Immobilien, Unternehmen und komplexes Vermögen

Bei Häusern, Wohnungen, Praxen, Gesellschaftsanteilen, Depots oder Kryptowerten kann eine Bewertung nötig werden. In solchen Fällen lohnt sich eine klare Strategie, bevor vorschnell Zahlen akzeptiert oder angeboten werden.

Unterlagen, die häufig weiterhelfen

Konto- und Depotstände, Grundbuch, Darlehenssalden, Steuerunterlagen, Erbschafts-/Schenkungsnachweise, Unternehmensunterlagen

Verwandte Themen

Erstanfrage Familienrecht

Für eine schnelle Ersteinschätzung helfen eine kurze Sachverhaltsschilderung und gut sortierte Unterlagen. Bei naher Frist, geladener Anhörung, Umgangsausfall oder angekündigtem Umzug mit dem Kind bitte zusätzlich telefonisch das Sekretariat kontaktieren.

Direkt starten

Nutzen Sie das allgemeine Kontaktformular oder die Online-Akte für Unterlagen. Die Themenliste auf dieser Seite hilft, das Anliegen direkt richtig einzuordnen.

Zum Kontaktformular Zur Online-Akte

Bitte möglichst bereithalten

  • Termine, Fristen, Beschlüsse oder Anhörungen
  • Schriftverkehr von Gericht, Jugendamt oder Gegenseite
  • Einkommen, Vermögen, Immobilie, Darlehen oder Rentenauskünfte
  • Betreuungsplan, Umgangsregelung oder Unterhaltstitel

Sekretariat || Kontakt

Anwaltskanzlei Dotterweich | Böhler | Schulz

Hussenstraße 19 · 78462 Konstanz

07531 / 9450300

Erstaufnahme, Unterlagenübermittlung, Terminorganisation und schnelle Rückfragen zu familienrechtlichen Anliegen.

Zum Familienrechts-Kontakt Zur Online-Akte Allgemeines Kontaktformular

Mehr zu den Themen:

EHEVERTRÄGE EHEGATTENUNTERHALT BETREUUNG UND SCHEIDUNG IMMOBILIEN SORGERECHT UMGANGSRECHT UNTERHALT MINDERJÄHRIGE KINDER UNTERHALT VOLLJÄHRIGE KINDER VERSORGUNGSAUSGLEICH WECHSELMODELL ZUGEWINNAUSGLEICH