Vermögen
ZUGEWINNAUSGLEICH:
Vermögenszuwachs berechnen statt Vermögen pauschal halbieren
Der Zugewinnausgleich ist einer der häufigsten wirtschaftlichen Streitpunkte bei Scheidung. Es geht nicht darum, jedes Vermögen automatisch zu halbieren. Maßgeblich ist vielmehr, welcher Vermögenszuwachs während der Ehezeit entstanden ist und wie Anfangs- und Endvermögen belegt werden können.
Worauf es jetzt ankommt
Wichtig ist schnelles Handeln bei Vermögensverschiebungen, Unternehmensanteilen, Immobilienverkauf, unklaren Konten oder wenn Auskunft verweigert wird.
Anfrage senden Sekretariat kontaktierenÜberblick
- Stichtage und Vermögenswerte sauber erfassen
- Anfangsvermögen belegen
- Schenkungen und Erbschaften prüfen
- Immobilien und Schulden realistisch bewerten
Wie der Zugewinn grundsätzlich funktioniert
Verglichen wird der Vermögenszuwachs beider Ehegatten während der Ehezeit. Dazu werden Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, kann ausgleichspflichtig sein.
- Anfangsvermögen
- Endvermögen
- Erbschaften und Schenkungen
- Schulden und Verbindlichkeiten
- Bewertung von Immobilien oder Unternehmen
Warum Stichtage entscheidend sind
Bei Zugewinn kommt es auf bestimmte Bewertungszeitpunkte an. Kontoauszüge, Depotstände, Darlehenssalden und Immobilienwerte sollten deshalb nicht nur ungefähr, sondern stichtagsbezogen vorliegen.
Auskunft und Belege
Der Zugewinnausgleich steht und fällt mit Auskunft und Nachweisen. Wer Vermögen behauptet, muss es häufig auch belegen können. Unvollständige Angaben führen schnell zu Misstrauen und Folgestreit.
Immobilien, Unternehmen und komplexes Vermögen
Bei Häusern, Wohnungen, Praxen, Gesellschaftsanteilen, Depots oder Kryptowerten kann eine Bewertung nötig werden. In solchen Fällen lohnt sich eine klare Strategie, bevor vorschnell Zahlen akzeptiert oder angeboten werden.
Unterlagen, die häufig weiterhelfen
Konto- und Depotstände, Grundbuch, Darlehenssalden, Steuerunterlagen, Erbschafts-/Schenkungsnachweise, Unternehmensunterlagen
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Erstanfrage Familienrecht
Für eine schnelle Ersteinschätzung helfen eine kurze Sachverhaltsschilderung und gut sortierte Unterlagen. Bei naher Frist, geladener Anhörung, Umgangsausfall oder angekündigtem Umzug mit dem Kind bitte zusätzlich telefonisch das Sekretariat kontaktieren.
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- Termine, Fristen, Beschlüsse oder Anhörungen
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