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Familienrecht in Konstanz

UNTERHALT FÜR VOLLJÄHRIGE KINDER

Anwaltskanzlei Dotterweich | Böhler | Schulz – Unterhalt für volljährige Kinder bei Schule, Ausbildung, Studium und anteiliger Haftung beider Eltern.

Kindesunterhalt

UNTERHALT FÜR VOLLJÄHRIGE KINDER:

Mit Volljährigkeit ändern sich Zuständigkeit, Berechnung und Nachweise

Sobald ein Kind volljährig wird, verändert sich die unterhaltsrechtliche Prüfung deutlich. Beide Eltern haften grundsätzlich nach ihren Einkommensverhältnissen, das Kind muss eigene Einkünfte und Ausbildungssituation offenlegen und der bisherige Titel passt häufig nicht mehr ohne Weiteres.

Worauf es jetzt ankommt

Geprüft werden sollte rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag, bei Ausbildungsbeginn, Studienwechsel, Abbruch, eigenem Einkommen oder wenn aus einem alten Titel weiter vollstreckt wird.

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Überblick

  • Anteilige Haftung beider Eltern prüfen
  • Ausbildung und Bedürftigkeit belegen
  • Eigene Einkünfte und BAföG berücksichtigen
  • Alte Titel nicht ungeprüft weiterlaufen lassen

Was sich ab Volljährigkeit ändert

Mit dem 18. Geburtstag endet die privilegierte Betreuungslogik der Minderjährigkeit. Beide Eltern können barunterhaltspflichtig sein. Gleichzeitig muss das Kind seine Ausbildung zielstrebig verfolgen und relevante Unterlagen offenlegen.

  • Schulbesuch, Ausbildung oder Studium
  • Einkommen beider Eltern
  • Kindergeld, BAföG und Ausbildungsvergütung
  • eigene Wohnung oder Wohnen bei einem Elternteil
  • bestehende Unterhaltstitel

Privilegierte volljährige Kinder

Befindet sich das volljährige Kind noch in allgemeiner Schulausbildung, lebt im Haushalt eines Elternteils und ist unter 21 Jahre alt, gelten besondere Regeln. Die genaue Einordnung ist wichtig, weil sie Rang und Berechnung beeinflussen kann.

Ausbildung, Studium und Zielstrebigkeit

Unterhalt setzt regelmäßig voraus, dass Ausbildung oder Studium ernsthaft betrieben werden. Bei Wechsel, Verzögerung oder Abbruch kommt es auf die Gründe und die Kommunikation zwischen Kind und Eltern an.

Alte Titel und Anpassung

Ein vor der Volljährigkeit errichteter Unterhaltstitel sollte rechtzeitig überprüft werden. Andernfalls können Zahlungs- oder Vollstreckungsrisiken entstehen, obwohl die Berechnung sich längst geändert hat.

Unterlagen, die häufig weiterhelfen

Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid, Ausbildungsvergütung, Einkommensunterlagen beider Eltern, alter Titel

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Für eine schnelle Ersteinschätzung helfen eine kurze Sachverhaltsschilderung und gut sortierte Unterlagen. Bei naher Frist, geladener Anhörung, Umgangsausfall oder angekündigtem Umzug mit dem Kind bitte zusätzlich telefonisch das Sekretariat kontaktieren.

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Bitte möglichst bereithalten

  • Termine, Fristen, Beschlüsse oder Anhörungen
  • Schriftverkehr von Gericht, Jugendamt oder Gegenseite
  • Einkommen, Vermögen, Immobilie, Darlehen oder Rentenauskünfte
  • Betreuungsplan, Umgangsregelung oder Unterhaltstitel

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