Kindesunterhalt
UNTERHALT FÜR VOLLJÄHRIGE KINDER:
Mit Volljährigkeit ändern sich Zuständigkeit, Berechnung und Nachweise
Sobald ein Kind volljährig wird, verändert sich die unterhaltsrechtliche Prüfung deutlich. Beide Eltern haften grundsätzlich nach ihren Einkommensverhältnissen, das Kind muss eigene Einkünfte und Ausbildungssituation offenlegen und der bisherige Titel passt häufig nicht mehr ohne Weiteres.
Worauf es jetzt ankommt
Geprüft werden sollte rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag, bei Ausbildungsbeginn, Studienwechsel, Abbruch, eigenem Einkommen oder wenn aus einem alten Titel weiter vollstreckt wird.
Anfrage senden Sekretariat kontaktierenÜberblick
- Anteilige Haftung beider Eltern prüfen
- Ausbildung und Bedürftigkeit belegen
- Eigene Einkünfte und BAföG berücksichtigen
- Alte Titel nicht ungeprüft weiterlaufen lassen
Was sich ab Volljährigkeit ändert
Mit dem 18. Geburtstag endet die privilegierte Betreuungslogik der Minderjährigkeit. Beide Eltern können barunterhaltspflichtig sein. Gleichzeitig muss das Kind seine Ausbildung zielstrebig verfolgen und relevante Unterlagen offenlegen.
- Schulbesuch, Ausbildung oder Studium
- Einkommen beider Eltern
- Kindergeld, BAföG und Ausbildungsvergütung
- eigene Wohnung oder Wohnen bei einem Elternteil
- bestehende Unterhaltstitel
Privilegierte volljährige Kinder
Befindet sich das volljährige Kind noch in allgemeiner Schulausbildung, lebt im Haushalt eines Elternteils und ist unter 21 Jahre alt, gelten besondere Regeln. Die genaue Einordnung ist wichtig, weil sie Rang und Berechnung beeinflussen kann.
Ausbildung, Studium und Zielstrebigkeit
Unterhalt setzt regelmäßig voraus, dass Ausbildung oder Studium ernsthaft betrieben werden. Bei Wechsel, Verzögerung oder Abbruch kommt es auf die Gründe und die Kommunikation zwischen Kind und Eltern an.
Alte Titel und Anpassung
Ein vor der Volljährigkeit errichteter Unterhaltstitel sollte rechtzeitig überprüft werden. Andernfalls können Zahlungs- oder Vollstreckungsrisiken entstehen, obwohl die Berechnung sich längst geändert hat.
Unterlagen, die häufig weiterhelfen
Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, BAföG-Bescheid, Ausbildungsvergütung, Einkommensunterlagen beider Eltern, alter Titel
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Erstanfrage Familienrecht
Für eine schnelle Ersteinschätzung helfen eine kurze Sachverhaltsschilderung und gut sortierte Unterlagen. Bei naher Frist, geladener Anhörung, Umgangsausfall oder angekündigtem Umzug mit dem Kind bitte zusätzlich telefonisch das Sekretariat kontaktieren.
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- Termine, Fristen, Beschlüsse oder Anhörungen
- Schriftverkehr von Gericht, Jugendamt oder Gegenseite
- Einkommen, Vermögen, Immobilie, Darlehen oder Rentenauskünfte
- Betreuungsplan, Umgangsregelung oder Unterhaltstitel