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Arbeitsrecht · Beratung · Arbeitsvertrag · Konfliktvermeidung · Fristen

BERATUNG zu allen Fragen des Arbeitsrechts

Hinterher ist man immer schlauer. Besser ist es, vorher zu wissen, woran man arbeitsrechtlich ist.

Hinterher ist man immer schlauer

Arbeitsrechtliche Beratung soll nicht nur reagieren, sondern Streit vermeiden, Positionen sichern und rechtzeitig die richtigen Weichen stellen.

Wenn bereits ein Schreiben vorliegt, eine Unterschrift verlangt wird oder ein Personalgespräch ansteht, sollten Unterlagen möglichst vorab übermittelt werden.

Schnell handeln bei arbeitsrechtlicher Unsicherheit

  • Vor Unterschrift eines Arbeitsvertrags oder Aufhebungsvertrags prüfen lassen.
  • Bei Kündigung grundsätzlich sofort handeln: kurze Klagefrist.
  • Bei Befristung, Abmahnung, Lohn, Urlaub und Zeugnis können ebenfalls Fristen oder Ausschlussfristen laufen.
  • Unterlagen möglichst früh übermitteln; bei laufenden Fristen zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.
Unterlagen übermitteln Rückruftermin buchen

BERATUNG zu allen Fragen des Arbeitsrechts

Gute arbeitsrechtliche Beratung beginnt nicht erst, wenn die Kündigung bereits auf dem Tisch liegt. Gerade im Arbeitsrecht entscheidet häufig der Zeitpunkt. Wer früh fragt, kann Gestaltungsspielräume nutzen, Beweise sichern, Fristen beachten und Fehler vermeiden, die später nur schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind.

Die Beratung kann sich auf einzelne Klauseln im Arbeitsvertrag beziehen, auf eine konkrete Konfliktsituation im laufenden Arbeitsverhältnis, auf eine drohende Kündigung, einen Aufhebungsvertrag, eine Versetzung, eine Änderung der Tätigkeit, Vergütungsfragen, Urlaub, Zeugnis, Befristung, Ausschlussfristen oder eine Umstrukturierung im Betrieb.

Gerade weil das Arbeitsrecht stark durch Rechtsprechung geprägt wird, ist die bloße Lektüre des Arbeitsvertrags oft nicht ausreichend. Entscheidend ist, wie eine Klausel heute verstanden wird, ob sie noch wirksam ist und welche praktische Konsequenz sie im konkreten Arbeitsverhältnis hat.

BERATUNG

Hinterher ist man immer schlauer

Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht.

Nicht selten stellt sich die Frage nach dem Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses und der weiteren wirtschaftlichen Existenz. Aber auch dann, wenn es nicht gleich um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als solchem geht, können zahlreiche Fragen bezüglich einzelner Bestimmungen des Arbeitsvertrages entstehen.

Viele Konflikte entstehen erst dadurch, dass die Vertragsparteien bezüglich ihrer Rechte und auch Pflichten aus dem Vertrag nicht Bescheid wissen.

Mit Weitblick handelt deshalb, wer sich bereits vor Unterzeichnung eines meist von der Arbeitgeberseite vorformulierten Vertrages über Inhalt und Tragweite einzelner Klauseln beraten lässt - oder dieses zumindest nachholt, wenn sich Probleme während des laufenden Arbeitsverhältnisses abzuzeichnen beginnen.

Mitunter kündigen sich arbeitsrechtliche Problemlagen mit erheblichem zeitlichen Vorlauf an - in der Firma wird etwa über Umstrukturierungen nachgedacht, Betriebsteile sollen ausgelagert, Aufgabenbereiche neu definiert oder die betrieblichen Organisationsstrukturen neu geordnet werden, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Für die Mitarbeiter bedeutet das meistens zwingend die Enstehung von arbeitsrechlichen Problemlagen.

Vernünftigenweise sollten Sie sich bereits dann beraten lassen, wenn sich solche Maßnahmen auch nur von weiter Ferne ankündigen.

Eine Beratung über alle Fragen des Arbeitsvertrages und des Arbeitsrechts ist auf jeden Fall angezeigt, wenn eine der beiden Parteien eines Arbeitsvertrages über eine Beendigung des Arbeitsvertrages nachdenkt - gleichültig ob durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder sonstige Weise. Entsprechendes gilt natürlich auch bei einer Änderung der Vertragsbedingungen.

Je älter ein Arbeitsvertrag ist, desto eher gilt der Grundsatz: Etliche Klauseln sind wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam und/oder erfahren aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine andere Interpretation, als dieses irgendwann einmal früher bei Abfassung der Klauseln der Fall war.

Das geht dann häufig, aber nicht immer zu Lasten der Arbeitgeberseite aus, die das Kleingedruckte in den Verträgen regelmäßig vorformuliert hat. Das Arbeitsrecht ist eben keine statische Materie, sondern befindet sich im Zustand permanenter Veränderung.

Klauseln in einem Arbeitsvertrag, die vor Jahren bei Abfassung des Vertrages noch zulässig und sinnvoll waren, können durch eine geänderte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte oder eine Änderung der Gesetze längst unzulässig geworden sein oder mittlerweile eine andere Interpretation durch die Arbeitsgerichte erfahren.

Eine kurze und kostengünstige Beratung bringt Ihnen Rechtssicherheit, erspart schlaflose Nächte, zeigt Lösungsmöglichkeiten auf und kann dazu beitragen, manchen Streit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses erst gar nicht entstehen zu lassen.

Arbeitsvertrag prüfen lassen: vor der Unterschrift oder später

Arbeitsverträge werden regelmäßig von der Arbeitgeberseite vorformuliert. Häufig sind sie lang, schwer verständlich und enthalten Klauseln zu Probezeit, Befristung, Arbeitszeit, Überstunden, Versetzung, Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbot, Fortbildungskosten, Vertragsstrafen, Ausschlussfristen, Urlaub, Dienstwagen, Bonus, Homeoffice oder Rückzahlungspflichten.

Vor der Unterschrift lässt sich noch verhandeln. Nach der Unterschrift geht es häufig darum, zu wissen, welche Klauseln tatsächlich gelten, welche Grenzen der Arbeitgeber beachten muss und wo rechtlich mehr Spielraum besteht, als der Vertrag auf den ersten Blick vermuten lässt.

Typische Risikoklauseln: pauschal abgegoltene Überstunden, sehr weite Versetzungsklauseln, kurze Ausschlussfristen, Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, unklare Bonusregelungen, Befristungen, Kündigungsfristen und Regelungen zur Freistellung.

Auch ältere Arbeitsverträge sollten nicht ungeprüft als unveränderliche Wahrheit behandelt werden. Rechtsprechung und Gesetzgebung verändern die Bewertung einzelner Klauseln. Was vor Jahren formuliert wurde, kann heute unwirksam, auslegungsbedürftig oder zumindest angreifbar sein.

Beratung im laufenden Arbeitsverhältnis

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermeiden anwaltliche Beratung, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, weil sie keine Eskalation wollen. Das ist nachvollziehbar, aber nicht immer klug. Beratung bedeutet nicht automatisch Konfrontation. Häufig geht es zunächst darum, die eigene Position zu kennen und taktisch vernünftig zu handeln.

Im laufenden Arbeitsverhältnis können sich viele Fragen stellen: Darf der Arbeitgeber den Arbeitsort ändern? Müssen Überstunden geleistet werden? Ist eine neue Tätigkeit zumutbar? Was gilt bei Homeoffice, Krankheit, Urlaub, Teilzeit, Elternzeit, Schwerbehinderung, Arbeitszeitkonto, Dienstwagen, Bonus oder Zielvereinbarung?

Eine vertrauliche Beratung hilft dabei, Gespräche mit Vorgesetzten oder Personalabteilung vorzubereiten, Unterlagen zu sortieren, Beweise zu sichern und zu entscheiden, ob zunächst eine interne Lösung gesucht oder rechtlich deutlicher reagiert werden sollte.

Wenn sich eine arbeitsrechtliche Krise ankündigt

Arbeitsrechtliche Krisen kommen selten völlig überraschend. Häufig gibt es Vorzeichen: Aufgaben werden entzogen, Gespräche werden ungewöhnlich formal, Vorgesetzte dokumentieren Kleinigkeiten, es gibt Kritikgespräche, eine Abmahnung, Gerüchte über Umstrukturierungen, Outsourcing, Personalabbau oder eine plötzlich angebotene einvernehmliche Lösung.

Gerade in solchen Situationen ist frühe Beratung wertvoll. Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Aber wer seine Rechte nicht kennt, unterschätzt oft die eigene Verhandlungsposition. Das gilt insbesondere bei Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Bonus, Dienstwagen, Sperrzeitrisiken und Rechtsschutzversicherung.

Auch Personalgespräche sollten vorbereitet werden. Manchmal ist es sinnvoll, zunächst nur zuzuhören und nichts zu unterschreiben. Manchmal sollte eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. Manchmal ist es besser, Beweise zu sichern und abzuwarten. Die richtige Strategie hängt stark vom Einzelfall ab.

Beratung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Änderung der Arbeitsbedingungen

Sobald es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht, wird arbeitsrechtliche Beratung besonders wichtig. Eine Kündigung löst kurze Fristen aus. Ein Aufhebungsvertrag kann arbeitslosengeldrechtliche Nachteile haben. Eine Änderungskündigung kann scheinbar nur neue Arbeitsbedingungen betreffen, tatsächlich aber den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden.

Vor Unterschrift eines Aufhebungsvertrags sollte immer geprüft werden, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird, ob die Abfindung angemessen ist, wie Urlaub, Freistellung, Zeugnis, Bonus, Provision, Dienstwagen, Rückzahlungsklauseln und Wettbewerbsverbote geregelt sind.

Bei Kündigungen gilt: Die rechtliche Prüfung muss sofort erfolgen. Gespräche mit dem Arbeitgeber ersetzen keine fristwahrende Klage. Eine frühe Beratung kann aber auch dazu dienen, Vergleichs- und Abfindungsmöglichkeiten auszuloten.

Fristen im Arbeitsrecht: Warum schnelles Fragen oft entscheidend ist

Arbeitsrechtliche Beratung ist auch deshalb wichtig, weil manche Rechte nur innerhalb kurzer Zeit gesichert werden können. Die gefährlichsten Fristen sind nicht immer offensichtlich. Sie stehen im Gesetz, im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen.

SituationWarum Beratung schnell erfolgen sollte
KündigungDie Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden.
BefristungAuch die Entfristungsklage ist fristgebunden. Wer zu lange wartet, verliert häufig die Möglichkeit, die Befristung überprüfen zu lassen.
AufhebungsvertragVor Unterschrift prüfen: Abfindung, Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldes, Zeugnis, Freistellung und Restansprüche.
Lohn, Bonus, ÜberstundenAusschlussfristen können Ansprüche deutlich schneller vernichten als die normale Verjährung.
AGG / DiskriminierungAnsprüche wegen Benachteiligung sind besonders fristkritisch.
UrlaubBei verweigertem Urlaub kann kurz vor Urlaubsbeginn Eilrechtsschutz erforderlich sein.
Merksatz: Wenn ein Schreiben eine Frist enthält, wenn eine Kündigung vorliegt oder wenn etwas unterschrieben werden soll, sollte die Beratung nicht aufgeschoben werden.

Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll?

  • Arbeitsvertrag und alle Nachträge / Änderungsverträge
  • Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Änderungsangebot oder sonstiges aktuelles Schreiben
  • Lohnabrechnungen, Bonusvereinbarungen, Zielvereinbarungen, Dienstwagenregelungen
  • Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne, Urlaubsanträge, Zeiterfassung
  • E-Mails, Chatverläufe, Gesprächsnotizen, Protokolle, Betriebsratskorrespondenz
  • Zeugnisentwurf oder Zwischenzeugnis
  • Rechtsschutzversicherung, Versicherungsschein oder Schadennummer

Für eine erste Einschätzung genügt oft bereits das aktuelle Schreiben und eine kurze Schilderung. Je besser die Unterlagen sortiert sind, desto schneller kann aber beurteilt werden, welche Schritte sinnvoll sind.

Ablauf der Beratung

1. Anfrage und Unterlagen.
Sie schildern kurz das Problem und laden die wichtigsten Unterlagen hoch.
2. Fristenprüfung.
Wenn Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Klagefrist oder andere Fristen betroffen sind, wird dies vorrangig geprüft.
3. Rechtliche Einordnung.
Es wird geklärt, welche Rechte bestehen, welche Risiken vorhanden sind und welche Unterlagen noch benötigt werden.
4. Strategie.
Je nach Lage: außergerichtliches Schreiben, Verhandlung, Klage, Eilrechtsschutz, Vergleich oder zunächst taktisches Abwarten.
5. Umsetzung.
Wenn Sie die Kanzlei beauftragen möchten, kann die weitere Vertretung anschließend übernommen werden.

Schnellprüfung / Kontaktformular Arbeitsrechtliche Beratung

Dieses Formular gehört nur zu dieser Unterseite und kollidiert nicht mit dem allgemeinen Kanzlei-Kontaktformular. Die Anrede ist freiwillig.

Mehrfachauswahl möglich: STRG/Cmd gedrückt halten.
Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Änderungsvertrag, Lohnabrechnungen, Zeugnis, Schriftverkehr, Rechtsschutzunterlagen. Maximal 6 Dateien, zusammen höchstens 15 MB.

Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen: 07531 / 9450300.