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ABMAHNUNG

Letzte Warnung oder Vorstufe zur Kündigung

Eine Abmahnung etwa wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistungen oder Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten kann den ersten Schritt zur Kündigung darstellen und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Hier sollten Sie eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen.

Unverzichtbar dürfte diese bei Erhalt der zweiten oder dritten Abmahnung sein.

Gegen eine unberechtigte Abmahnung kann man sich zur Wehr setzen. Ob das auch in Ihrem spezifischen Fall angezeigt ist - dazu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Es gibt verschiedene Wege, sich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen.


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