Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften ist 2007 in seinen Kernbereichen novelliert worden. Während früher die freiwillige Gerichtsordnung Anwendung gefunden hat, richten sich die Verfahren nunmehr nach der Zivilprozessordnung. Eine Amtsaufklärung gibt es grundsätzlich nicht mehr, so dass die Verfahren ohne die Einschaltung eines kundigen Rechtsanwaltes kaum noch geführt werden können.
Zum WEG-Recht gehören folgende Problemkreise: