... und plötzlich hat man mehr Mitarbeiter, als man gedacht hat
Die Sozialversicherungsträger haben eine neue ertragreiche Einnahmequelle entdeckt: die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung.
Im Visier: Selbstständige, Landwirte, mittelständische Unternehmer.
Mancher freie Mitarbeiter mutiert hier über Nacht zum festangestellten Mitarbeiter mit allen sozialversicherungsrechtlichen, insbesondere beitragsrechtlichen Konsequenzen.
Als Arbeitgeber werden sie für den gesamten Sozialversicherungsbeitrag zur Kasse gebeten, nicht nur den Arbeitgeberanteil.
Dazu kommen dann noch Säumniszuschläge, die ebenfalls empfindlich sein können.
Für den vermeintlichen Arbeitgeber kann dies erhebliche wirtschaftliche Belastungen und ggf. die Insolvenz mit sich bringen.
Die Abgrenzung zwischen freiem Mitarbeiter und einem abhängig Beschäftigten ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich nach der Rechtsprechung anhand verschiedener Kriterien aus den "Umständen des Einzelfalles". Die Unschärfe der rechtlichen Vorgaben ist gleichzeitig auch eine Chance für die Betroffenen.
Im Gegensatz zu den sonstigen Regelungen im öffentlichen Recht haben hier weder der Widerspruch noch die Einlegung einer Klage aufschiebende Wirkung.
Die Folge: Der festgesetzte Betrag ist sofort zur Zahlung fällig und die Einzugsstellen (Krankenkassen) fackeln hier nicht lange, wenn man untätig bleibt und beginnen außerordentlich rasch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Wenn Sie entsprechende Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben - dazu gehört auch das vorausgehende Anhörungsschreiben, sollten Sie sich sofort mit mir in Verbindung setzen - ggf. auch ihr Steuerberater.
Es gilt hier, sofort Maßnahmen der "ersten Hilfe" einzuleiten, insbesondere in Hinblick auf die Abwendung der sofortigen Zahlung der angekündigten Forderung.