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SOZIALRECHT

Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das in seinen Ausprägungen praktisch alle Lebensbereiche betrifft.

Etwas Grundsätzliches: Leistungsträger entscheiden in den unten genannten Rechtsgebieten durch einen sog. Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid. Beachten Sie die Frist von 1 Monat zur Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Bescheid bzw. zur Erhebung der Klage gegen einen Widerspruchsbescheid. Diese Fristen können nicht verlängert werden - man kann aber zunächst ohne Begründung Widerspruch bzw. Klage einreichen und die Begründung dann später nachholen.

Wenn Sie "knapp dran" sind mit dieser Frist können Sie uns - möglichst unter Hinweis hierauf - auch noch am letzten Tag dieser Frist beauftragen, gleichgültig bei welcher Verwaltungsbehörde der Widerspruch oder welchem Sozialgericht die Klage einzureichen ist.

Zum Sozialrecht gehören insbesondere die Rechtsgebiete

  • ARBEITSFÖRDERUNGSRECHT SGB III
  • GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE SGB II
  • GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG SGB V
  • GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG SGB VI
  • GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG SGB VII
  • KINDER- UND JUGENDHILFE SGB VIII
  • REHABILITATION UND TEILHABE BEHINDERTER MENSCHEN SGB IX
  • VERWALTUNGSVERFAHREN SGB X
  • SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG SGB XI
  • OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ
  • SOZIALHILFE SGB XII
  • KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG


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