Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das in seinen Ausprägungen praktisch alle Lebensbereiche betrifft.
Etwas Grundsätzliches: Leistungsträger entscheiden in den unten genannten Rechtsgebieten durch einen sog. Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid. Beachten Sie die Frist von 1 Monat zur Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Bescheid bzw. zur Erhebung der Klage gegen einen Widerspruchsbescheid. Diese Fristen können nicht verlängert werden - man kann aber zunächst ohne Begründung Widerspruch bzw. Klage einreichen und die Begründung dann später nachholen.
Wenn Sie "knapp dran" sind mit dieser Frist können Sie uns - möglichst unter Hinweis hierauf - auch noch am letzten Tag dieser Frist beauftragen, gleichgültig bei welcher Verwaltungsbehörde der Widerspruch oder welchem Sozialgericht die Klage einzureichen ist.
Zum Sozialrecht gehören insbesondere die Rechtsgebiete