Rechtsanwältin Tamara Schulz
Die tägliche Erfahrung ist: obwohl seit 01.08.2013 ein Anspruch auf einen Kitaplatz gesetzlich fixiert ist, haben es die Gemeinden bisher nicht geschafft, diese gesetzliche Vorgabe auch tatsächlich umzusetzen.
Die Folge ist, es gibt viel zu wenige Kita-Plätze und wenn Sie Ihr Kind in einer Kita unterbringen wollen, werden Sie möglicherweise auf Hindernisse stoßen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, diese zu überwinden.
Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie als Eltern den Bedarf für einen Kindergartenplatz nachweisen.
In der Regel geschieht dies durch eine formale Anmeldung bei der zuständigen örtlichen Gemeinde oder beim Träger der Einrichtung.
Die Anmeldung sollten Sie frühzeitig vornehmen! Mittlerweile sind die Plätze äußert begrenzt und die Wartelisten lang. Die genauen Schritte und Fristen können je nach Bundesland und Kommune variieren, daher ist es wichtig, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden. Meist ist eine Anmeldung schon während der Schwangerschaft möglich.
Bei der Anmeldung sollten Sie eins beachten: Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz ist nicht auf einen bestimmten Betreuungsplatz gerichtet. Es ist Ihnen daher anzuraten mehrere Wunsch-Einrichtungen anzugeben
Die Gemeinden sind verpflichtet, ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Kindergartenplatz nicht zur Verfügung gestellt werden kann, müssen die Kommunen alternative Betreuungsmöglichkeiten anbieten, z.B. in der Kindertagespflege. In der Praxis kann es jedoch in einigen Regionen zu Engpässen kommen, weshalb Eltern häufig frühzeitig nach einem Platz suchen sollten. So viel zur Theorie – die Praxis sieht mittlerweile etwas anders aus:
Der Ablehnungsbescheid für einen Kindergartenplatz trudelt bei Ihnen zu Hause ein, obwohl Sie sich rechtzeitig um einen Platz bemüht haben.
Die Einrichtung selbst war Ihnen möglicherweise gar nicht so wichtig - Hauptsache Ihr Kind bekommt überhaupt einen Betreuungsplatz.
Den Ablehnungsbescheid sollten Sie auf keinen Fall so stehen lassen! In den meisten Bundesländern ist zunächst ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zu erheben.
Die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs im Ablehnungsbescheid zum verweigerten Kitaplatz sollten Sie ernst nehmen und nicht verpassen.
Beste Reaktion: melden Sie sich sofort über das Kontaktformular und/oder buchen Sie einen Rückruftermin.
Man kann einen Kitaplatz einklagen.
Eine einstweilige Verfügung ist dann ratsam, wenn die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit naht und ein Betreuungsplatz essenziell wird.
Sie sollten keine Scheu haben den Anspruch Ihres Kindes durchzusetzen, auch mit anwaltlicher Hilfe.
Die Praxis zeigt, dass dieser Weg fast unausweichlich ist, um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu erhalten.
Die Stadt oder Kommune, in der Sie wohnen hat dafür Sorge zu tragen, dass genug Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Notfalls hat sie den Betreuungsschlüssel zu verändern.
Der Betreuungsplatz kommt nicht rechtzeitig, auch nicht mit einem Widerspruch oder einer Klage?
Ihnen geht eine Erwerbsmöglichkeit verloren? Hier ist eine Schadensersatzklage denkbar!
Sie sollten sich aber unbedingt anwaltlich beraten lassen. Auch wenn ein Rechtsanspruch Ihres Kindes besteht, bedeutet dies nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch.
Vorher müssen nämlich die rechtlichen Wege ausgeschöpft werden (Widerspruch, Klage).
Auch hier können die Kosten dann von der Stadt, Gemeinde oder Träger der Einrichtung übernommen werden. Lassen Sie sich aber auch hier diesbezüglich erstmal beraten.
Gleichgültig in welchem Stadium sich Ihr Anliegen aktuell befindet.