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BUSSGELDBESCHEID

Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung passiert mitunter schnell. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Die Liste der denkbaren Ordnungswidrigkeiten ist lang und reicht von A wie Abstandsverstoß bis Falschparken vor dem Zebrastreifen.

Dann wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet: Zunächst wird Ihnen ein Anhörungsbogen zugehen, auf den meist nicht reagiert werden muss, da der Behörde Ihre Daten bereits bekannt sind.

Erreicht Sie aber ein gelber Umschlag mit einem Bußgeldbescheid, dann ist Eile geboten, da die mit diesem verhängte Sanktion rechtskräftig wird, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt wird.

Gerade wenn es um Punkte oder ein Fahrverbot geht, sollten Sie sich nach Zugang schnellstmöglich an uns wenden:

Wir nehmen so früh wie möglich Einsicht in die Ermittlungsakten, um auf diese Weise die weitere Vorgehensweise festlegen zu können.

Wesentlich häufiger als Sie es vielleicht für möglich halten, gelingt es, Fehler in polizeilichen Messverfahren, vor allem bei Geschwindigkeits-, aber auch bei Alkoholmessungen aufzuzeigen.

Wir sind stets bestrebt, ein für Sie möglichst günstiges Ergebnis zu erreichen. Dies kann ein Freispruch, eine Einstellung des Bußgeldverfahrens oder auch ein Vermeiden eines Fahrverbotes oder ein.


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