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Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung von Patienten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld-, Schadenersatz- und Rentenansprüchen gegen Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen, wobei die Ansprüche resultieren zum einen aus Diagnose- und Behandlungsfehlern, zum anderen aus fehlerhafter oder unzureichender Aufklärung durch den Arzt.
In straf- und berufsrechtlichen Verfahren gegen den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Behandlungsfehlern leiten wir die jeweiligen Verfahren ein mit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. Anzeige bei der Ärztekammer.
Den Geschädigten begleiten wir als Nebenkläger im Strafverfahren.
Zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gehören